Änderung der UStBBKV: Einführung einer optionalen Entgeltsgrenze
Am 3. Juni 2014 wurde eine Änderung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Rückwirkend wird eine optionale Entgeltsgrenze von 5.000 € bei der Lieferung von Metallen (§ 2 Z 4 UStBBKV) eingeführt. Durch die Einführung der Entgeltsgrenze von 5.000 € geht bei der Lieferung von Metallen somit die Steuerschuld verpflichtend auf den Leistungsempfänger über, wenn das Entgelt mindestens 5.000 € beträgt. Bis […]
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