Anwendungsbereich des „Pommes-frites-Erlass“ vom deutschen BMF eingeschränkt
Die Erleichterungsbestimmung ermöglicht für Großhändler bei der Belieferung von Abnehmern in anderen EU-Mitgliedstaaten die Fiktion eines innergemeinschaftlichen Verbringens. Auf diese Weise erspart sich sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer erheblichen Verwaltungsaufwand. Das deutsche Bundesministerium für Finanzen hat den Anwendungsbereich dieser Regelung nun eingeschränkt. Grundsätzliche Ausgestaltung der Erleichterungsbestimmung Die regelmäßige Belieferung einer größeren Anzahl von Abnehmern […]
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