Base Erosion and Profit Shifting – Aktionsplan der OECD
Basierend auf der im Februar 2013 veröffentlichten Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Studie der OECD (siehe unseren Tax Newsletter) wurde am 19. Juli 2013 der finale Aktionsplan der OECD im Kampf gegen aggressive Steuerplanung veröffentlicht.
Dieser Aktionsplan umfasst 15 Punkte, die sich im Wesentlichen auf Veränderungen in den Bereichen Transparenz und Offenlegungspflichten, Doppelbesteuerungsabkommen sowie Betriebsstätten und Verrechnungspreise beziehen.
In ihrem BEPS-Aktionsplan liefert die OECD unter anderem folgende Vorschläge:
- Identifikation der steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und Entwicklung von Maßnahmen, um diesen Problemfeldern entgegen zu wirken. Vor allem bezieht sich die OECD in diesem Zusammenhang auf die Nicht-Besteuerung in dem Staat, in dem – ohne Betriebsstätte – digitale Präsenz gegeben ist.
- Maßnahmen zur Beseitigung von Effekten hybrider Gestaltungen durch Änderungen im OECD Musterabkommen und nationalen Gesetzgebungen.
- Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (CFC rules).
- Einschränkung der Verschiebung von Steuersubstrat mittels Zinszahlungen und sonstigen Finanztransaktionen durch Überarbeitung der Verrechnungspreisgrundsätze für die Preisgestaltung bei Konzernfinanzierungen.
- Maßnahmen gegen schädliche Steuerpraktiken unter Berücksichtigung verstärkter Transparenz und des Erfordernisses wirtschaftlicher Substanz.
- Überarbeitung des Betriebsstättenbegriffes, um der künstlichen Umgehung von Betriebsstätten, beispielsweise durch Kommissionärsstrukturen, entgegen zu wirken.
Im Bereich der Verrechnungspreise wird im aktuellen BEPS-Aktionsplan die Wesentlichkeit der Wertschöpfung als maßgebliche Grundlage zur Gestaltung eines Verrechnungspreissystems hervorgehoben. Darüber hinaus will die OECD die Anwendbarkeit der bestehenden Verrechnungspreismethoden, insbesondere aber der Profit-Split Methode prüfen. Die OECD kündigt Änderungen der OECD Verrechnungspreisrichtlinien und möglicherweise auch des OECD Musterabkommens an. Folgende Maßnahmen sollen in Verbindung mit Verrechnungspreisen gesetzt werden:
- Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter müssen mit der tatsächlichen Wertschöpfung übereinstimmen. Dies soll vor allem eine klare Begriffsabgrenzung, Vorschriften zur Übertragung von schwer zu bewertenden immateriellen Wirtschaftsgütern und Änderungen der Bestimmungen für Cost Sharing Agreements nach sich ziehen.
- Veränderungen der bestehenden Verrechnungspreisrichtlinien, um die Verschiebung von Risiken oder die überhöhte Ausstattung von Konzerngesellschaften mit Kapital einzudämmen.
- Einnahmen aus konzerninternen Transaktionen mit hohem Risikopotenzial müssen der tatsächlichen Wertschöpfung entsprechen.
- Prüfung und Weiterentwicklung bestehender Anforderungen an Verrechnungspreisdokumentationen, insbesondere durch Offenlegung der weltweiten Ergebnisverteilung, der wirtschaftlichen Tätigkeit und anfallender Steuerbelastung auf Basis einer einheitlichen Vorlage.
Transparenz und Planungssicherheit für Unternehmen:
- Laufende Datenerhebung und Datenanalyse, um im Zuge des BEPS Projektes entsprechende Maßnahmen setzen zu können.
- Entwicklung von Offenlegungsvorschriften für aggressive oder missbräuchliche Transaktionen, Vereinbarungen oder Strukturen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen:
- Vermeidung von DBA-Missbrauch durch Weiterentwicklung des OECD Musterabkommens und Empfehlungen in Bezug auf national geltendes Recht.
- Effektivitätssteigerung bei zwischenstaatlichen Konfliktlösungen und Minimierung von Verständigungsverfahren.
- Entwicklung eines multilateralen Instruments, um mögliche Maßnahmen im Rahmen von BEPS umzusetzen und bestehende bilaterale Verträge abzuändern.
Mit dem BEPS Aktionsplan kündigt die OECD eine Vielzahl tiefgreifender Änderungen im internationalen Steuerrecht an. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die oben angeführten Maßnahmen in der gegebenen Zeitspanne von 12 bis 24 Monaten umgesetzt werden können.