Änderung beim Import von Gebrauchtwagen
Rückerstattung der CO2-Steuer möglich
Einer aktuellen Entscheidung der österreichischen Finanzbehörde zufolge fällt bei der Zulassung eines aus dem EU-Raum importierten Gebrauchtwagens keine CO2-Steuer an. Mit ein Grund für diese Entscheidung war der Umstand, dass der Import von Gebrauchtwagen aus dem EU-Raum (CO2-Steuer fällt an) bisher teurer war, als der Kauf eines Gebrauchtwagens in Österreich (keine CO2-Steuer).
Zum Hintergrund: Mit 1. Juli 2008 wurde in Österreich das Bonus-Malus-System, auch CO2-Steuer genannt, bei der Zulassung eines Fahrzeuges im Zusammenhang mit der Normverbrauchsabgabe („NoVA“) eingeführt. Das Bonus-Malus-System berücksichtigt zusätzlich zum CO2-Ausstoß auch die Emission von Stickoxiden und die Art des Antriebsmotors. In Abhängigkeit von der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges erhöht bzw. vermindert sich dann die errechnete Steuer. Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 180 g/km (ab 1. Jänner 2010 160 g/km) erhöht sich die Steuerschuld pro überschreitendes Gramm um 25 €.
Im Zuge der Aktualisierung der NoVA-Richtlinien als Reaktion auf die oben genannte Entscheidung wird nun festgehalten, dass das Bonus-Malus-System nur dann zur Anwendung kommt, wenn das Fahrzeug erstmals nach dem 30. Juni 2008 in Österreich zum Verkehr zugelassen wird und vor dem 1. Juli 2008 noch nicht im Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Daher ist das Bonus-Malus-System beim Import von Gebrauchtwagen aus z.B. Deutschland nicht anzuwenden, wenn das Fahrzeug in Deutschland vor dem 1. Juli 2008 bereits zugelassen war. Des Weiteren fallen auch jene Tatbestände, bei denen ein bereits zugelassenes Fahrzeug ab dem 1. Juli 2008 eine erneute Steuerschuld auslöst (z.B. Lieferung eines Fahrzeuges durch einen Taxiunternehmer), nicht unter die Anwendung des Bonus-Malus-Systems.
Bei der Zulassung eines in Österreich gekauften Gebrauchtwagens fällt weiterhin keine CO2-Steuer an. Beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus Drittstaaten kommt das Bonus-Malus-System hingegen jedenfalls zur Anwendung.
Trotz der Entscheidung der Finanzbehörden wird die CO2-Steuer nach wie vor teilweise zu Unrecht vorgeschrieben und kann unter Umständen auf dem Gerichtsweg zurückgefordert werden. Dasselbe gilt für CO2-Steuer, welche seit dem 1. Juli 2008 in Österreich für vor dem 30. Juni 2008 importierte Gebrauchtwagen, entrichtet wurde. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall an Ihren PwC Betreuer zu wenden.