Begutachtungsentwurf Abgabenänderungsgesetz 2009
Am 16. Oktober 2009 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endete am 4. November 2009. Der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2009 enthält folgende wesentliche steuerliche Änderungen:
Einkommensteuergesetz
Die Änderung der Auszahlung des Urlaubsentgeltes im Rahmen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) macht eine Anpassung im Einkommensteuergesetz notwendig. Wird das Urlaubsgeld nicht durch den Arbeitgeber sondern von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt, übernimmt die BUAK die Pflichten des Arbeitgebers. Sie hat die Lohnsteuer einzubehalten und einen Lohnzettel auszustellen.
Das mit 1. Juli 2008 angehobene Pendlerpauschale sowie der Pendlerzuschlag wurden mit 31. Dezember 2009 befristet. Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes soll diese Maßnahme um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2010 verlängert werden.
Die für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vorgesehene Aktienquote von 40% soll für den Altbestand auf 30% gesenkt werden. Als Altbestand gelten dabei alle Zukunftsvorsorgebeiträge und an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesene Prämien bis zum 31. Dezember 2009. Für neue Vertragsabschlüsse ab dem 1. Jänner 2010 soll ein Lebenszyklusmodell eingeführt werden, bei dem mit steigendem Alter die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Aktienquote sinkt. Bis zum 45ten Lebensjahr soll sie 30% betragen, ab dem 45ten Lebensjahr soll sie auf 25% sinken, ab Überschreiten des 55ten Lebensjahres soll die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Aktienquote auf 15% sinken. Für bestehende Verträge ist ein Umstieg auf das neue Lebenszyklusmodell ohne Vertragsnovation vorgesehen.
Für Neuverträge ab 1. Jänner 2010 wird eine garantielose prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ermöglicht.
Körperschaftsteuergesetz
Aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen sind ausländische Einrichtungen, die einer inländischen Pensionskasse vergleichbar sind, steuerlich gleich zu behandeln wie eine inländische Pensionskasse. Eine dementsprechende Änderung wird daher im Körperschaftsteuergesetz berücksichtigt.
Reisegebührenvorschrift
Mit 1. Juli 2008 wurde das Kilometergeld auf 42 Cent pro km mit Befristung bis 31. Dezember 2009 angehoben. Der Begutachtungsentwurf sieht eine Verlängerung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2010 vor.
Sonstige Änderungen
Zur Umsetzung der neuen EU-Systemrichtlinie sieht der Begutachtungsentwurf Änderungen des Alkoholsteuergesetzes, des Biersteuergesetzes, des Mineralölsteuergesetzes, des Schaumweinsteuergesetzes und des Tabaksteuergesetzes vor. Weiters sind Änderungen des Tabakmonopolgesetzes und der Abgabenexekutionsordnung im AbgÄG 2009 geplant.
Nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen können unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Abgabennderungsgesetz2009/_start.htm abgerufen werden.