Neue Intrastat Meldeschwelle ab 2010
Unternehmen, die in Österreich innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, müssen monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats Intrastat-Meldungen bei der Statistik Österreich abgeben. Dies jedoch nur dann, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird.
Der bisherige Schwellenwert von 300.000 € wurde nunmehr mit 1. Jänner 2010 auf 500.000 € angehoben. Haben die Eingänge aus bzw. die Versendungen in EU-Mitgliedstaaten einen Handelswert von jeweils 500.000 € nicht überschritten, müssen demnach keine Intrastat-Meldungen in 2010 mehr abgegeben werden. Die Meldepflicht entsteht aber wieder ab jenem Monat, in dem die seit Jahresbeginn getätigten Warenbewegungen einen Handelswert von 500.000 € überschreiten.