Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2010
Am 10. März 2010 wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) zur Begutachtung versandt. Folgende Änderungen werden vom BMF geplant:
Wertpapierdeckung
Bei der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung soll aus Gründen der Gleichbehandlung nunmehr ab 1. Juli 2010 das Erfordernis der Begebung in Euro auf inländische Schuldverschreibungen ausgedehnt werden. Dies war bisher bereits für Schuldverschreibungen aus dem EU/EWR-Raum erforderlich.
Steuerfreiheit von Subventionen
Der Begriff „öffentliche Mittel“ als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Subventionen umfasst ab 1. Juli 2010 auch Zuwendungen von eigenen Fördergesellschaften sowie EU-Institutionen.
Gruppenbesteuerung
Im Rahmen der Gruppenbesteuerung sind bislang Beteiligungsgemeinschaften nicht nur als Gruppenträger, sondern auch auf mittlerer Ebene zulässig. Zum Zwecke der Vereinfachung der Verwaltung sollen ab 1. Juli 2010 keine neuen Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene der Gruppenmitglieder mehr möglich sein. Weiters dürfen Minderbeteiligte, die gleichzeitig Mitglied einer anderen Gruppe sind, nicht mehr Gruppenmitglied sein. Für bestehende Unternehmensgruppen ist eine Übergangsfrist zur Strukturbereinigung bis 31. Dezember 2012 geplant.
Privatstiftungen
Zur Steigerung der Transparenz ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab 1. Juli 2010 die gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der Stiftungsurkunde/-zusatzurkunde und verdeckten Treuhandschaft gegenüber dem zuständigen Finanzamt geplant. Bei Verletzung dieser Offenlegungsverpflichtung wird vom zuständigen Finanzamt eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle beim Bundesministerium für Inneres gemacht. Haben am 30. Juni 2010 bestehende Privatstiftungen die Offenlegungsverpflichtungen noch nicht erfüllt, können sie diese bis 30. September 2010 nachholen, um einer Verdachtsmeldung zu entgehen.
Umsatzsteuer
Um den Umsatzsteuerbetrug im Rahmen des Handels mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu verhindern, soll ein generelles Reverse Charge-System eingeführt werden.
Zwecks Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen zulasten heimischer Unternehmer soll die Lieferschwelle für die Anwendung der Versandhandelsregelung ab 1. Jänner 2011 von 100.000 € auf 35.000 € abgesenkt werden.
Zur Entlastung des UID-Büro ist ab 1. Juli 2011 geplant, dass die Abfrage von UID-Nummern verpflichtend elektronisch über Finanzonline erfolgen soll.
Umgründungssteuergesetz
Der Entwurf sieht eine Ausschüttungsfiktion für Importverschmelzungen von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern vor. Damit soll die Umgehung des Methodenwechsels durch Importverschmelzungen von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern unterbunden werden. Sind die Missbrauchsvoraussetzungen des § 10 Abs. 4 und 5 KStG erfüllt, gelten die in der ausländischen Gesellschaft erzielten Gewinne bei der Verschmelzung auf die österreichische Muttergesellschaft als offen ausgeschüttet. Die fiktiv ausgeschütteten Gewinne wären in Österreich nicht steuerbefreit, sondern die ausländische Steuer würde in Österreich angerechnet werden.
Advance Rulings
Über die geplante verbindliche Rechtsauskunftserteilung der Finanzverwaltung für konkrete Sachverhalte verweisen wir auf unseren Newsletter vom 19. März 2010.
Die Begutachtungsfrist für das AbgÄG 2010 ist am 29. März 2010 zu Ende gegangen.
Autor: Richard Prendinger