Nationalrat beschließt Abgabenänderungsgesetz 2010

Der Nationalrat hat am 20. Mai 2010 das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) in der Fassung des Finanzausschussberichts vom 12. Mai 2010 beschlossen. Hinsichtlich der geplanten Änderungen, über die bereits in den Newslettern vom 1. April 2010 und 6. Mai 2010 berichtet wurde, ist es in der endgültigen Fassung nur zu geringfügigen Abweichungen gekommen. Die wichtigsten Änderungen zur Regierungsvorlage finden Sie im Folgenden kurz erläutert.

So dürfen im Rahmen der Gruppenbesteuerung Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft ab 1. Juli 2010 nicht gleichzeitig als Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe angehören. Im Unterschied zur Regierungsvorlage sind jedoch Konstellationen, bei denen ein Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft gleichzeitig Gruppenträger einer anderen Unternehmensgruppe ist, weiterhin möglich.

Im Bereich der Umsatzsteuer wurden zwei Änderungen vorgenommen, die weder im Ministerialentwurf noch in der Regierungsvorlage vorgesehen waren. Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wurde von 30.000 € auf 100.000 € erhöht und ist erstmals für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, anzuwenden. Damit wurde eine wesentliche Erleichterung für jene Unternehmer geschaffen, deren Umsätze zwischen 30.000 € und 100.000 € liegen, da diese nur mehr zur Erstellung von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Bisher mussten die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich erstellt werden.

Des Weiteren wurde die Grenze, bis zu welcher Kleinunternehmer iSd § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, die keine Steuer zu entrichten haben, von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit sind, von 7.500 € auf 30.000 € angehoben. Die Neuregelung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011 anzuwenden.

Die Behandlung im Bundesrat und die anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleiben abzuwarten.