Vermutlich Verlängerung der Frist für Vorsteuererstattung 2009

Mit 15. Juli 2010 hat die EU-Kommission den Vorschlag eingebracht die Frist für die Einreichung der Vorsteuererstattungsanträge 2009 durch Antragsteller aus EU-Mitgliedsstaaten von September 2010 auf März 2011 zu verlängern.

Damit möchte die Kommission die MwSt-Richtlinie 2008/9/EC anpassen und wird diversen technischen Problemen bei der Einführung der Vorsteuerrückerstattungs-Webportale in den verschiedenen Mitgliedstaaten gerecht. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.