Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 („BBKG“) von Finanzausschuss angenommen

Die nächste Stufe der Gesetzwerdung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 ist erreicht. Im Finanzausschuss wurde am 3. November 2010 die Regierungsvorlage zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 mit kleineren Änderungen angenommen.

Die vorgenommenen Änderungen betrafen hauptsächlich das Sozialversicherungsrecht. Des Weiteren ist geplant, das Inkrafttreten des § 82a EStG (Haftungsbestimmung für Bauunternehmer) und des § 89 Abs. 6 EStG (Datenübermittlung der SV-Träger über gemeldete Dienstnehmer) auf den 1. Juli 2011 zu verschieben, da noch die technische Planung und Umsetzung für die Auftraggeberhaftung erfolgen müssen.

Als nächstes erfolgt die Abstimmung im Nationalrat.