Fristverlängerung zur Einreichung der Vorsteuererstattung für 2009 bis 31. März 2011

Die bereits angekündigte Fristverlängerung für die Vorsteuererstattung 2009 in anderen EU-Mitgliedstaaten wurde nun mit Verordnung des BMF offiziell verlautbart. Haben Steuerpflichtige aus anderen EU-Mitgliedstaaten bis jetzt noch keinen Vorsteuererstattungsantrag eingereicht, besteht noch die Chance bis zum 31. März 2011. Siehe dazu auch unseren TLS Newsletter „Frist zur Vorsteuererstattung für 2009“ vom 29. September 2010.