Bis 15. Februar 2011 ausbezahlte Bezüge für begünstigte Auslandsmontage steuerfrei
Wie in unserem Tax Newsletter vom 22. Dezember 2010 berichtet, wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eine Übergangsregelung zur Aufhebung des Montageprivilegs gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG in den Jahren 2011 und 2012 festgelegt. Das BMF hat mit Erlass vom 26. Jänner 2011, BMF-010222/0008-VI/7/2011 seine Rechtsansichten und Detailausführungen zur Anwendung dieser Übergangsregelung herausgegeben.
Tipp: Alle Bezüge für begünstigte Auslandseinsätze des Jahres 2010 sollten spätestens bis 15. Februar 2011 (Ende des Aufrollungszeitraumes) ausbezahlt werden, um noch die volle Steuerbefreiung des Jahres 2010 beanspruchen zu können.