Achtung: Umsatzsteuererhöhung in Italien seit 17. September 2011

Wie bereits angekündigt hat der italienische Senat letzte Woche die Erhöhung des italienischen Umsatzsteuersatzes von 20% auf 21% genehmigt.

Am Freitag, 16. September 2011, wurde die Gesetzesänderung veröffentlicht. Der Mehrwertsteuersatz von 21% kommt daher für Lieferungen und sonstige Leistungen ab Samstag, 17. September 2011, zur Anwendung.

Sollten Sie Ihr Buchhaltungssystem noch nicht umgestellt haben, können Sie Ihren Kunden den Unterschiedsbetrag von einem Prozent separat in Rechnung stellen. Diese Schonfrist wird voraussichtlich für Umsätze bis zum 30. September 2011 bestehen. Die reduzierten Umsatzsteuersätze (4% und 10%) bleiben unverändert.

Autorin: Christine Eßl