Informationsaustausch mit Finnland und St. Vincent und Grenadinen ausgeweitet

Die Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland und das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit St. Vincent und den Grenadinen implementieren die von der OECD im Jahr 2010 gesetzten Standards zum Informationsaustausch.

Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Am 18. Oktober 2011 wurde im Bundesgesetzblatt das Protokoll und Zusatzprotokoll zum DBA mit Finnland veröffentlicht. Dabei wurde der Informationsaustauschartikel an den neuen OECD-Standard angepasst.

Die alte, sog. „kleine Informationsklausel“ sah keinen Informationsaustausch in Fällen vor, in denen nationale Gesetze der Informationsbeschaffung entgegenstanden (z.B. das österreichische Bankgeheimnis). Die neue OECD-konforme Regelung ermöglicht einen weitreichen Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten und hebelt unter anderem das österreichische Bankgeheimnis, zumindest im zwischenstaatlichen Bereich, aus.

Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA)

Mit dem karibischen Inselstaat St. Vincent und den Grenadinen gab es bisher weder ein Doppelbesteuerungsabkommen noch ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA). Das am 18. Oktober 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentliche TIEA folgt in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen für den Informationsaustausch und erstreckt sich auch auf Informationen, die etwaigen nationalen Bankgeheimnisbestimmungen unterliegen.

Tipp: Mehr zum Thema Bankgeheimnis, Informationsaustausch und weitergehende Artikel finden Sie in unserem Tipps&Trends Special „Eiszeit im Steuerparadies – der weltweite Druck steigt“!

Autor: Mathias Benedict Knittel