Sonstige Änderungen durch das Stabilitätsgesetz 2012
Änderungen bei der Forschungsprämie
Die kürzlich erfolgte Erhöhung der Forschungsprämie auf 10 % bleibt unangetastet. Die maximale Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung soll auf 1 Mio € (bisher: 100.000 €) erhöht werden.
Die Forschungsförderungsgesellschaft („FFG“ – zu 100 % im Bundeseigentum) soll in Zukunft verstärkt als Gutachter eingebunden werden. Sie soll beurteilen, ob eine begünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vorliegt. Dieses Gutachten der FFG soll der Steuerpflichtige vorlegen (spätestens wenn er die Forschungsprämie geltend macht) und so eine entsprechende bescheidmäßige Feststellung durch das Finanzamt beantragen können. Dies soll frühzeitig Rechtssicherheit schaffen. Darüber hinaus kann auch das Finanzamt ein solches Gutachten der FFG einholen.
Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Verluste ausländischer Gruppenmitglieder müssen wie bisher nach österreichischem Steuerrecht umgerechnet werden.
Aber: eine Verlustberücksichtigung ist nur noch zweifach gedeckelt möglich, und zwar
- wie bisher: in Höhe der nach österreichischem Recht umgerechneten Verluste und
- jetzt neu: in Höhe der nach ausländischem Recht ermittelten Verluste.
Der Effekt: es kommt zu keiner Verlustverrechung in Österreich ohne (spätere) Nachversteuerung.
Eine entsprechende Einschränkung soll auch bei der Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste erfolgen. Die Neuerungen sollen bereits für die Veranlagung 2012 gelten.
Mineralölsteuer
Begünstigungen bei Bussen, Schienenfahrzeugen und beim Agrardiesel werden gestrichen.
Finanztransaktionsteuer, Steuerabkommen mit der Schweiz
Nicht im vorliegenden Gesetzesentwurf enthalten sind die in Aussicht genommene
- Finanztransaktionsteuer sowie
- das Abkommen mit der Schweiz bezüglich einer Abgeltungssteuer auf in der Schweiz gehaltenen Kapitalanlagen österreichischer Steuerpflichtiger.