Abgabenänderungsgesetz 2012: Rechnungen in Zukunft immer mit Euro-Steuerbetrag

Gemäß dem Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 müssen in Zukunft alle Rechnungen, die in einer anderen Währung als Euro ausgestellt werden, zusätzlich die Steuerbeträge in Euro ausweisen.

Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag entweder

  • nach dem vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Kurs oder
  • nach dem letzten von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Kurs

in Euro umzurechnen. Andere Umrechnungskurse (wie z.B. zentral im Konzern festgelegte Kurse) können demnach in Zukunft nicht mehr verwendet werden.

Da die Umstellung von Fakturierungsprozessen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt auf diese geplante Änderung vorzubereiten.