Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong und Georgien geändert

Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Georgien beziehungsweise Hongkong wurden angepasst.

Georgien

Österreich und Georgien haben das am 1. März 2006 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen abgeändert. Die Änderungen werden, je nach Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses in Österreich und Georgien, frühestens ab 1. Jänner 2013 zur Anwendung kommen.

Hauptsächlich wurde die Verteilungsnorm für Dividendenausschüttungen angepasst.

Ist der Nutzungsberechtigte Dividendenempfänger eine Körperschaft und direkt oder indirekt zu mehr als 10% am Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt, so darf von nun an keine Quellensteuer mehr erhoben werden. In allen anderen Fällen kann der Staat der ausschüttenden Gesellschaft eine 10%ige Quellensteuer einbehalten.

Der Informationsaustausch zwischen Österreich und Georgien wurde ausgeweitet und entspricht mit Wirksamwerden des Doppelbesteuerungsabkommen den aktuellen OECD-Grundsätzen.

Hongkong

Das Protokoll zum mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Hongkong und Österreich wurde abgeändert. Die Änderung wurde aufgrund der Nachschau österreichischer Doppelbesteuerungsabkommen durch das „Global Forum on Transparency and Exchange of Information“ notwendig und wird wirksam, sobald der Gesetzgebungsprozess in beiden Ländern durchlaufen wurde. Konkret werden zukünftig Informationen abgefragt werden können, ohne Namen und Anschrift von Personen in deren Besitz sich die erbetenen Auskünfte vermutlich befinden, zu kennen.

Autor: Mathias Benedict Knittel