Das BMF steht Frage und Antwort zur neuen Immobilienertragsbesteuerung
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nahm kürzlich Stellung zu offenen Fragen in Zusammenhang mit
- der Veräußerung von Grundstücken,
- den Befreiungsbestimmungen,
- der Gewinnermittlung,
- dem Verfahrensablauf sowie
- der Liebhaberei und der neuen Immobilienertragsbesteuerung.
Sie können die Information des BMF auf der Homepage des Ministeriums nachlesen.