Das BMF steht Frage und Antwort zur neuen Immobilienertragsbesteuerung

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nahm kürzlich Stellung zu offenen Fragen in Zusammenhang mit

  • der Veräußerung von Grundstücken,
  • den Befreiungsbestimmungen,
  • der Gewinnermittlung,
  • dem Verfahrensablauf sowie
  • der Liebhaberei und der neuen Immobilienertragsbesteuerung.

Sie können die Information des BMF auf der Homepage des Ministeriums nachlesen.