Österreich lockert die Amtshilfe-Standards mit Schweiz, Zypern und Rumänien
Im Laufe der letzten Monate wurden neue Abänderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz, Zypern bzw. Rumänien unterzeichnet.
Schweiz
Abweichend zum OECD-Musterabkommen sah das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nach dem Abänderungsprotokoll vom 3. September 2009 nur dann eine Verpflichtung zur Amtshilfe vor, wenn der anfragende Staat im Zuge der Amtshilfe Angaben zum Namen und der Adresse des mutmaßlichen Steuersünders sowie konkrete Angaben zu der verlangten Information (Zeitperiode, Zweck der Erhebung, Name und Adresse des Informationsinhabers, etc.) machen konnte (siehe auch unseren Newsletter vom 3. März 2011).
Diese strikten Voraussetzungen werden nunmehr – wie bereits vorab angekündigt – aufgelockert. Um drohende Sanktionen der OECD zu vermeiden, sieht das am 4. Juni 2012 unterzeichnete neue Abänderungsprotokoll eine allgemeinere Fassung hinsichtlich der Identifikationserfordernisse vor. So sollen künftig auch dann Auskünfte erteilt werden, wenn andere Mittel zur Identifikation des Steuerpflichtigen, wie etwa Angaben zu einer Bankkontonummer, zur Verfügung stehen. Weiters wird klargestellt, dass der Name und die Adresse des mutmaßlichen Informationsinhabers im Ersuchen nur bekannt zu geben ist, soweit diese Informationen bekannt sind.
Zypern und Rumänien
Neben dem neuerlichen Abänderungsprotokoll mit der Schweiz wurden am 21. Mai 2012 bzw. am 1. Oktober 2012 auch Abkommen zur Abänderung des DBA mit Zypern und des DBA mit Rumänien unterzeichnet. Kernpunkt dieser Abkommen ist die Anpassung des Informationsaustauschartikels an den letztgültigen OECD-Amtshilfe- und Transparenzstandard. Zukünftig sehen beide Abkommen nunmehr zwingend eine völlig OECD-konforme Offenlegung und Weiterleitung von Bankinformationen oder Informationen über Eigentümerstrukturen im Rahmen eines internationalen Auskunfts-Amtshilfeverfahrens vor.