Slowakei, 25. Februar: Frist zur Einreichung der Kontrollliste zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Erstellen Sie die .xml-Datei zum Upload der Kontrollliste mit einem Klick!
Eine der wichtigsten Änderungen, die mit der letzten Novelle zum slowakischen UStG eingeführt wurden, ist die Verpflichtung zur Einreichung einer Kontrollliste. Die Einreichung der Kontrollliste ist für alle in der Slowakischen Republik für umsatzsteuerliche Zwecke registrierte Unternehmer verpflichtend. Die Nichteinreichung wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 € geahndet. Die Frist für die Einreichung ist jeweils der 25. Tag nach dem Ende des betreffenden Besteuerungszeitraums. Die Frist für die Einreichung der Kontrollliste für Januar 2014 ist damit der 25. Februar 2014.
Die Kontrollliste kann in der Schnittstelle e-Dane entweder manuell eingegeben oder mittels einer .xml-Datei hochgeladen werden. Das Format und ein Beispiel einer solchen Datei wurden vom Slowakischen Finanzministerium veröffentlicht. Diverse Hersteller von ERP-Systemen haben bereits entsprechende Werkzeuge entwickelt, um die Upload-Datei direkt aus dem System zu produzieren. Erfahrungsgemäß bedarf es jedoch in den meisten Fällen eines manuellen Eingriffs, damit die Meldung richtig und vollständig erfolgen kann. Basierend auf den Struktur- und Beispieldaten wurde von PwC Österreich ein auf Microsoft Excel basierendes Tool entwickelt, welches aus entsprechend strukturierten Daten automatisch die .xml-Datei für den Upload erstellt.
Sollten Sie nähere Informationen zu der Erstellung der Kontrollliste oder zum Tool benötigen, kontaktieren Sie bitte Gerald Dipplinger (gerald.dipplinger@at.pwc.com) oder Juri Loch (juri.loch@at.pwc.com).