Erhöhung der INTRASTAT Meldeschwelle ab 2015

Die Meldeschwelle für INTRASTAT-Meldungen wird in Österreich ab 1. Jänner 2015 auf 750.000 € angehoben.

Unternehmen, die in Österreich innergemeinschaftliche Warenversendungen ausführen bzw. innergemeinschaftliche Wareneingänge tätigen, müssen monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats INTRASTAT-Meldungen bei der Statistik Austria abgeben. Diese sind jedoch nur dann abzugeben, wenn der jeweilige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Warenversendungen oder innergemeinschaftliche Wareneingänge im letzten Jahr wurde oder im laufenden Jahr überschritten wird.

Der bisherige Schwellenwert von 550.000 € wird mit 1. Jänner 2015 auf 750.000 € angehoben. Wird demnach der Schwellenwert von jeweils 750.000 € im Jahr 2014 nicht überschritten, müssen im Jahr 2015 keine INTRASTAT-Meldungen mehr abgegeben werden. Sollte jedoch der jeweilige Schwellenwert von 750.000 € im Laufe des Jahres 2015 erneut überschritten werden, sind ab jenem Monat, in dem der Schwellenwert überschritten wird, wieder INTRASTAT-Meldungen abzugeben.