Steuertransparenzpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung von Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2015 ein dreiteiliges Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt: mit dem Ziel, Steuervermeidung auf Unternehmensebene und schädlichen Steuerwettbewerb in der EU zu bekämpfen.

Kernelement ist der Vorschlag, durch eine Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Besteuerung, einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch für grenzübergreifende Steuervorbescheide (Rulings bzw. Auskunftsbescheide) innerhalb der EU vorzusehen. Dadurch wären die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, den anderen 27 Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vierteljährlich Kurzberichte über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung zu übermitteln.

Die Kurzberichte sollen standardisiert ausgestaltet werden und die folgenden Informationen enthalten:

  • Name des Steuerpflichtigen und allenfalls Zugehörigkeit zu einem Konzern,
  • eine Beschreibung der Themen, die im Steuervorausbescheid behandelt werden,
  • eine Beschreibung der Kriterien, nach denen ein Advance Pricing Agreement (APA) erstellt wurde,
  • Identifizierung der Mitgliedstaaten, die von dem Steuervorausbescheid betroffen sein werden und
  • Identifizierung anderer Steuerpflichtiger (mit Ausnahme natürlicher Personen), die vom Steuervorausbescheid betroffen sein werden.

Die anderen Mitgliedstaaten können dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern. Von der Richtlinienänderung wären nicht nur zukünftige Steuervorbescheide erfasst, sondern auch all jene, die nach 2005 ausgestellt wurden und noch in Kraft sind. Um eine einheitliche Anwendung sicher zu stellen, soll in die Richtlinie auch eine Definition des Begriffs Steuervorbescheid aufgenommen werden. Der geänderte Richtlinienvorschlag soll noch bis Ende 2015 von den Mitgliedstaaten angenommen werden, damit er am 1. Jänner 2016 in Kraft treten kann.

Als zweites Element des Pakets hat die Europäische Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der weitere Initiativen genannt werden, mit denen die EU-Agenda zur Steuertransparenz in den nächsten Monaten vorangebracht werden soll. Dazu zählen:

  • Prüfung etwaiger neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen,
  • Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung,
  • Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung,
  • ein Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung, der noch vor dem Sommer vorgelegt werden soll und der die Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt effizienter und gerechter machen soll. Dabei soll auch der Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) wieder ins Gespräch gebracht werden und Überlegungen angestellt werden, wie die BEPS-Maßnahmen in die EU-Regelungen übernommen werden können.

Drittes Element des Transparenzpakets ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Zinsbesteuerungsrichtlinie aufzuheben, da ihre Bestimmungen inzwischen in weiterreichenden EU-Vorschriften aufgegangen sind, die einen umfassenden automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, einschließlich Einkünften aus Sparguthaben, vorschreiben.

 

Autor: Nikolaus Neubauer