Update Zollrecht: Abschaffung des Vorerwerbspreises und Neuerungen zum Transaktionswert ab Mai 2016

Seit längerem wird auf EU-Ebene die Abschaffung des Vorerwerbspreiskonzeptes bei der Ermittlung des Zollwertes diskutiert (wir berichteten bereits darüber). Anfang März 2015 hat die Kommission nun einen finalen Entwurf zur Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union (UCC) veröffentlicht.

Der Vorerwerbspreis wird abgeschafft, und auch der Transaktionswert wird ab 1. Mai 2016 neu geregelt. Aufgrund der unklaren Formulierung zum Transaktionswert kann es noch zu Auslegungsfragen kommen. Auch die Übergangsregelung, wonach die Anwendung des Vorerwerbspreises in bestimmten Fallkonstellationen noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich sein kann, lässt leider Fragen offen.

Details zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beitrag von PwC Holland.

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