COVID-19: Tabaksteuergesetz
Im Hinblick auf die durch die Verbreitung des COVID-19 entstehenden wirtschaftlichen Folgen sollen Belastungen von Konsumenten sowie Wirtschaftsbeteiligten durch eine Anhebung der Tabaksteuer vorerst vermieden werden. Die im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020, BGBI. I Nr. 103/2019 beschlossenen Änderungen der Tabaksteuersätze für Zigaretten, Feinschnitttabake und Tabak zum Erhitzen, welche bereits mit 1. April 2020 eine Erhöhung der Tabaksteuern vorgesehen hätte, werden nunmehr auf 1. Oktober 2020 verschoben.