Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie, Kultur sowie den publizierenden Bereich
Am 12. Juni 2020 kündigte der österreichische Finanzminister für diverse Leistungen in Bereich der Gastronomie, Tourismus und Kultur die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% an.
Der ermäßigte Steuersatz von 5% soll insbesondere für die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und für den publizierenden Bereich zur Anwendung kommen. Der ermäßigte Steuersatz von 5% soll nur befristet gelten – beginnend mit 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Durch die neu vorgesehene Unterstützungsmaßnahme soll daher auch der Steuersatz für offene nichtalkoholische Getränke, für die bereits Anfang Juni die Senkung des Steuersatzes für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 10% angekündigt wurde, weiter auf 5% herabgesetzt werden.