Einschränkung der DAC6 Meldepflicht in Gibraltar
Die zuständige gibraltarische Behörde zum Informationsaustausch für Steuerzwecke verkündete am 21. Jänner 2021, die DAC6 Meldeverpflichtungen nach britischem Vorbild einzuschränken. Die Änderung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Anpassung der Meldepflicht an OECD Standards
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union besteht auch für Gibraltar seit 31. Dezember 2020 (Ende der Übergangsfrist) keine weitere Verpflichtung, die Vorgaben der DAC6 Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nachdem die Meldepflicht in UK mit 1. Jänner 2021 auf den Hallmark D eingeschränkt wurde (für nähere Informationen siehe unseren Newsletter vom 20.01.2021), verkündete die zuständige gibraltarische Behörde zum Informationsaustausch für Steuerzwecke am 21. Jänner 2021 ebenfalls eine Einschränkung der Meldeverpflichtung auf die vereinbarten Standards und Regeln der OECD. Die eingeführte Gesetzesänderung sieht Folgendes vor:
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- Mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2021 unterliegen in Gibraltar nur noch grenzüberschreitende Gestaltungen, die unter den Hallmark D der DAC6 Richtlinie fallen, der Meldepflicht (spezifische Kennzeichen zum automatischen Informationsaustausch und wirtschaftlichen Eigentümer).
- Die Meldeverpflichtung richtet sich zudem nicht mehr (nur) an EU-Mitgliedstaaten, sondern an „relevante Staaten“. Diese umfassen neben den EU-Mitgliedstaaten auch das Vereinigte Königreich.
Gestaltungen, die unter die Hallmarks A, B, C oder E der DAC6 Richtlinie fallen, müssen daher, unabhängig davon, wann sie implementiert wurden, in Gibraltar nicht mehr gemeldet werden. Im europäischen Raum ergeben sich somit erhebliche Differenzen hinsichtlich des Ausmaßes der Meldeverpflichtung (siehe Grafik Implementation tracker).
Ausblick
Gibraltar ist mit der Einschränkung dem Vorbild des Vereinigten Königreichs gefolgt. Bei Gestaltungen, die sowohl in Gibraltar also auch in Österreich einer DAC6 Meldepflicht unterlägen wären, ist daher besondere Vorsicht geboten. Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei und halten Sie weiter hinsichtlich wesentlicher Entwicklungen zu DAC6 auf dem Laufenden.
Autorin: Sophie Schönhart