PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

Update: „Missglückte“ Dreiecksgeschäfte – Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zum Vorabentscheidungsersuchen des VwGH zu Rechnungsangaben und Rechnungsberichtigung beim Dreiecksgeschäft

Wie bereits im Newsletter vom 21. Mai 2021 erwähnt, wandte sich der VwGH am 8. April 2021 im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung des Erwerbers an den Empfänger im Dreiecksgeschäft mit folgenden Fragen an den EuGH:

    • Geht die Steuerschuld auf den Empfänger auch dann über, wenn sich in der Rechnung kein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft findet?
    • Im Fall der Verneinung der ersten Frage, kann die Rechnung durch die Aufnahme eines Hinweises auf den Übergang der Steuerschuld wirksam berichtigt werden?
    • Ist es für eine wirksame Berichtigung erforderlich, dass die berichtigte Rechnung dem Empfänger zugeht?
    • Wirkt die Berichtigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück?
    • Richtet sich die Rechnungsausstellung des Erwerbers nach den Vorschriften seines Sitzstaates oder nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt?

Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. Juli 2022

Aufgrund der bisherigen sogenannten „Substance over form“-Rechtsprechung des EuGH, die sich bislang auf den Vorsteuerabzug und die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen erstreckt, wäre es denkbar, dass rein formelle Unregelmäßigkeiten die Anwendung der Vereinfachungsregelung von Dreiecksgeschäften nicht hindern bzw. rückwirkend sanierbar sind.

Ausführungen zur Rechnung mit Hinweis auf die Steuerschuldverlagerung als Voraussetzung für die Anwendung der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte

Generalanwältin Kokott betont aber, dass es beim fehlenden Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts weniger darum gehe, ob es sich um eine materielle oder bloß formelle Voraussetzung handelt, sondern vielmehr, welcher Zweck der Richtliniengeber mit der Regelung verfolge.

Zweck des Sonderregimes für das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft sei die Vereinfachung für die involvierten Parteien, insbesondere:

    • keine Registrierungspflicht des Erwerbers im Bestimmungsland, und
    • keine weitere Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs durch den Erwerber im Mitgliedstaat, dessen UID verwendet wird, aufgrund der Nutzung dieser UID durch den Erwerber.

Beide Vereinfachungen würden allerdings voraussetzen, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht, indem der Erwerber sein Wahlrecht ausübe und in der Rechnung auf die Steuerschuldverlagerung hinweise. Sinn und Zweck der Rechnung sei daher auch, den Rechnungsadressaten zu informieren, dass er die Umsatzsteuer schulde. Ohne eine solche Information bestünde das erhöhte Risiko, dass die Umsatzsteuer von niemanden abgeführt werde.

Nach Ansicht der Generalanwältin sei daher der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld zwingend notwendig und auch nicht unverhältnismäßig, um die Vereinfachungsregelung zum Dreiecksgeschäft anwenden zu können.

Ausführungen zur rückwirkenden Rechnungserteilung bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Nach Ansicht der Generalanwältin handele es sich bei Berichtigung der ursprünglichen Rechnung um keine tatsächliche Rechnungsberichtigung, sondern um eine (erstmalige) Rechnungsausstellung, die die Tatbestandsvoraussetzungen erfülle, sodass die „berichtigte“ Rechnung keine Rückwirkung entfalten könne. Sie wirke lediglich ex nunc und müsse dem Empfänger zugehen, damit der Informationszweck erfüllt werden könne.

Ausführungen zum Inhalt der Berichtigung und den maßgeblichen nationalen Rechnungsvorschriften

Für die Generalanwältin stelle sich die Frage, welche nationalen Rechtsvorschriften maßgeblich sind, gar nicht, da mangels ordnungsgemäßer Rechnung kein Dreiecksgeschäft vorliege und sich diese Frage nur stellen würde, wenn eine Rechnung noch rückwirkend erstellt werden könne, was aber nicht der Fall wäre.

Im Großen und Ganzen nimmt die Generalanwältin eine relativ strenge Auslegungsposition ein, die wohl damit begründet ist, dass die Vereinfachungsregelung zum Dreiecksgeschäft ein Wahlrecht des Erwerbers ist.

Ob sich der EuGH dieser Ansicht anschließt, bleibt abzuwarten.

FB twitter Linkedin
TagsDreiecksgeschäftEuGHformelle VoraussetzungRechnungsangabenRechnungsberichtigungSchlussanträge
Foto von Sara Ciarnau
Sara Ciarnau Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • EU
  • Rechtsprechung
  • Umsatzsteuer

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • EuGH konkretisiert bisherige Aussagen zur Steuerschuld kraft Rechnung bei Leistungen an Endverbraucher – Aufteilung und Schätzung
  • Zukunft gestalten: Finanzierungs- und ESG-Chancen mit der neuen aws-Garantierichtlinie 2025-2028
  • Förderungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich der Energiewende und Kreislaufwirtschaft
  • Förderungsmöglichkeiten für den Verteidigungssektor
  • BMF-Erlass – Senkung der Zinssätze

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo