Politische Einigung auf EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar II“)
Wie die tschechische Ratspräsidentschaft bekanntgab, wurde am Abend des 12. Dezember 2022 eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen in der Europäischen Union erzielt. Ungarn stimmte der Richtlinie als letzter EU-Mitgliedstaat zu. In weiterer Folge sind die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Pillar II-Regelungen hinsichtlich einer effektiven Besteuerung multinationaler Unternehmen iHv 15% verpflichtet. Die Umsetzungsfrist läuft bis 31. Dezember 2023, die neuen Regelungen sind ab 1. Jänner 2024 anzuwenden.
Um die effektive Steuerlast von niedrig besteuerten Konzerngesellschaften auf ein einheitliches Mindestbesteuerungsniveau zu geben, wird eine eigene Ergänzungssteuer („Top-up Tax“) in Höhe der Differenz zwischen dem globalen Mindeststeuersatz von 15% und dem niedrigeren Effektivsteuersatz eingehoben. Dies gilt für Gesellschaften und Betriebsstätten sämtlicher Konzerne mit einem Jahresumsatz über EUR 750 Millionen. Selbst wenn keine Ergänzungssteuer anfällt, ist für jede Gesellschaft eine eigene Steuererklärung (Ergänzungssteuererklärung) einzureichen, was einen entsprechenden Compliance-Aufwand mit sich bringt. Weitere Details zu Pillar II finden Sie auf unserer Micro-Site: https://www.pwc.at/de/dienstleistungen/steuerberatung/corporate-tax/pillar-2.html
Entwicklungen auf Ebene der OECD
Die OECD hat angekündigt, bis Ende 2022 in einer „Administrative Guidance“ weitere Ausführungen zu bis dato offenen Fragen der Pillar II-Umsetzung zu veröffentlichen. Dabei sollen etwa Details zu Meldepflichten festgelegt werden oder etwaige Übergangsregelungen/Safe-Habour-Regelungen zur Vereinfachung der Compliance auf Seiten der Unternehmen sowie der Administrierung auf Seiten der Finanzverwaltung enthalten sein. Es ist davon auszugehen, dass nach der Veröffentlichung dieser Details ein vollständiges Bild der aus Pillar II resultierenden Verpflichtungen für die Unternehmen vorliegen wird.
Auswirkungen
Die Umsetzung von Pillar II ist nun gewiss. Um auf die neuen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein, sollte die konkrete Umsetzung im Unternehmen – sofern damit noch nicht begonnen wurde – frühzeitig angegangen werden. Neben der steuertechnischen Komponente durch die hochkomplexen Pillar II-Regelungen gilt es hierbei insbesondere die Daten- und Prozesskomponente zu berücksichtigen: Für die verpflichtende Abgabe von Pillar II-Steuererklärungen sind eine Vielzahl von Daten erforderlich, die in dieser Form und Granularität aktuell oft noch nicht verfügbar sein werden. Die Einführung von Pillar II wird daher auch zu Änderungen der IT-Systeme sowie zu Anpassungen der Reporting-Packages führen. Hierfür ist nach unserer Erfahrung ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Wir laden Sie am 15. Dezember 2022 herzlich zu unserem Webcast zum Thema „Pillar II – Die globale Mindestbesteuerung: Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung“ ein. Der Vortrag findet von 9:00-10:00 Uhr mit anschließender Diskussion bis 10:30 Uhr statt.
Hier der Link zur Anmeldung: https://aktuell.pwc.at/eventview/?p=zedc16779048c8cf6e8b589195d41dd0984eb75780f1986556fcd3384e36fc1d4