Beschlossene und geplante gesetzliche Änderungen im Bereich des UStG und der EU-Entwaldungsverordnung
Im Oktober 2024 kam es durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 zu einer Änderung im Umsatzsteuergesetz. Zudem haben die Europäische Kommission und der Rat eine Änderung bei der EU-Entwaldungsverordnung beschlossen.
Änderung UStG
Die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 von EUR 42.000 auf EUR 55.000 angehoben.
Änderung EU-Entwaldungsverordnung
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat der Rat beschlossen, dass das Datum des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung auf 31. Dezember 2025 verschoben werden soll. Offen ist noch der Beschluss des Europäischen Parlaments.