Verschiebung des Inkrafttretens des EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr
Das voraussichtliche Inkrafttretensdatum des EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) ist der 01. Jänner 2028.
Am 13. November 2025 ist das Europäische Parlament dem Vorschlag der EU-Umweltminister bzw des Umweltausschusses ENVI gefolgt und hat die Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028 beschlossen. Der formale Beschluss im Rat ist noch ausständig, wird jedoch noch in diesem Jahr erwartet.
Ausblick
Da das Inkrafttretensdatum des EU-ETS 2 um ein Jahr nach hinten verschoben wird, wird auch die Überführungsphase des NEHG um ein Jahr verlängert. Der NEHG wird daher mit der endgültigen Überführung in den EU-ETS 2 mit 31. Dezember 2027 auslaufen.
Für weitere umfassende Informationen und Beratung zum EU-ETS 2 und NEHG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für spezifische Fragen zu kontaktieren!


