Deutschland: Update Gelangensbestätigung

Das Inkrafttreten der Gelangensbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen wurde von 1. Juli 2013 auf 1. Oktober 2013 verschoben. Ab 1. Oktober 2013 gilt im Beförderungsfall nur mehr die Gelangensbestätigung, in Kombination mit dem Doppel der Rechnung, als Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung. Im Falle der Versendung können weiterhin folgende Nachweise erbracht werden: Versendungsbelege (Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein, Versandbestätigung, etc.) andere handelsübliche Belege, […]

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Deutschland: Gelangensbestätigung nicht bei allen ig Lieferungen zwingend notwendig

Die in Deutschland viel diskutierte Gelangensbestätigung wurde abermals neu geregelt (derzeit noch im Entwurfsstadium). Demnach sollen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Falle einer Versendung alle bisher gültigen Nachweise gelten, im Falle einer Beförderung bleibt die Gelangensbestätigung der einzig zulässige Nachweis. Der ursprüngliche Entwurf zur deutschen Umsatzsteuerdurchführungsverordnung sah vor: Nur die Gelangensbestätigung in Kombination mit dem Doppel einer Rechnung gilt als […]

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