Verordnung zum Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen veröffentlicht
In einer am 2. Juni 2022 veröffentlichten Verordnung („Zinsvortrags-ÜbergangsV“) wurde der Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen im Rahmen von Umgründungen geregelt. Die Zinsschranke Die Zinsschranke iSd § 12a KStG begrenzt die Abzugsfähigkeit eines (Netto-)Zinsaufwandes für Körperschaften mit 30% ihres steuerlichen EBITDA (anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen). Ein aufgrund der Zinsschranke […]
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