Noch bis Ende Oktober: Refundierung der zuviel entrichteten Steuer
Ab 1. November 2009 wird die Frist zur Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO auf ein Jahr verkürzt. Wenn Sie alte Jahre aufrollen wollen muss rasch gehandelt werden!
Hat ein Steuerpflichtiger zuviel Steuer bezahlt, da ein österreichisches Gesetz gegen Gemeinschaftsrecht oder gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, kann die zuviel entrichtete Steuer mit einem Antrag gemäß § 299 BAO zurückgeholt werden (siehe unseren Tax Newsletter vom 4. März 2009).
Die Antragsfrist betrug in diesen Konstellationen bislang fünf Jahre. Die Verkürzung dieser Frist auf ein Jahr tritt mit 1. November 2009 in Kraft. Für Anträge, die bis 30. Oktober 2009 gestellt werden, gilt noch die alte Rechtslage, wonach ein Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO auch für rechtskräftig veranlagte Jahre, die innerhalb der Verjährungsfrist (üblicherweise fünf Jahre) liegen, gestellt werden kann.
Autorin: Katharina Pölzl