Flugabgabe – Erinnerung
Bis 31. März 2011 sind die Fiskalvertreter bekanntzugeben.
Ab 1. April 2011 unterliegen Flüge, die an einem inländischen Flughafen abgehen, der Flugabgabe. Details hierzu finden Sie auch in unserem Tax Newsletter vom 22. Dezember 2010. Ausländische Luftfahrzeughalter ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben vor dem ersten Abflug nach dem 31. März 2011 einen Fiskalvertreter zu beauftragen und diesen der österreichischen Finanzverwaltung vorab bekanntzugeben Der Fiskalvertreter hat die Abfuhr- und Informationspflichten für den Luftfahrzeughalter in Österreich zu erfüllen.
Das Registrierungsformular sowie weitere Informationen zur Flugabgabe und das Flugabgabegesetz in deutscher und englischer Sprache sind auf der Homepage des BMFabrufbar.