Anspruchszinsen beginnen ab 1. Oktober 2011 zu laufen
Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die das Kalenderjahr 2010 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2011 Anspruchszinsen zu laufen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,88% (jeweils zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Sofern der errechnete Zinsbetrag EUR 50 nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.
Wie kann ich Anspruchszinsen vermeiden?
Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden ist eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum 30. September 2011 zu entrichten.
Schließlich sollte bei Einkommen- und Körperschaftsteueranzahlungen der Überweisungsbeleg eine entsprechende Angabe des Verwendungszwecks enthalten, um das Risiko der Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden.