Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen 2011 noch bis 30. September 2011

Übersteigen die Vorauszahlungen 2011 für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die voraussichtliche Steuerschuld? Dann haben Sie noch bis 30. September 2011 Zeit die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2011 beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Gemeinsam mit dem Herabsetzungsantrag ist dem Finanzamt eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung zum voraussichtlichen Einkommen 2011 zu übermitteln.

Bei Unternehmensgruppen ist der Herabsetzungsantrag, unter Einbeziehung der steuerlichen Einkommen aller Gruppenmitglieder, vom Gruppenträger zu stellen.