Was bringt das neue Sparpaket?
Das Bundesministerium für Finanzen hat zum neuen “Sparpaket“ erste Informationen veröffentlicht. Wir haben uns die steuerlichen Änderungen durchgesehen und fassen die wesentlichen Punkte für Sie zusammen:
Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung und Einführung einer Solidarabgabe
- Verluste ausländischer Gruppenmitglieder müssen wie bisher nach österreichischem Steuerrecht umgerechnet werden. Aber: eine Verlustberücksichtigung ist nur noch zweifach gedeckelt möglich. Zum einen wie bisher in Höhe der nach österreichischem Recht umgerechneten Verluste und zum anderen in Höhe der nach ausländischem Recht ermittelten Verluste. Der Effekt: es kommt zu keiner Verlustverrechung in Österreich ohne (spätere) Nachversteuerung.
- Ebenfalls neu: eine befristete Solidarabgabe auf die Einkommensteuer. Das gilt für Angestelltengehälter über 184.000 Euro pro Jahr sowie für Unternehmensgewinne über 175.000 Euro pro Jahr. Technisch wird das voraussichtlich erreicht werden über einen Zuschlag bei der Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes bzw. über eine Reduktion des Gewinnfreibetrages.
Umsatzsteuer: vor allem Gemeinden, Banken, Versicherungen und Ärzte betroffen
- Gemeinden, Banken, Versicherungen und Ärzte konnten durch eine Ausgliederung der Gebäudeerrichtung und einer steuerpflichtigen (Rück-)Vermietung Vorsteuern geltend machen. Nach Ablauf des 10jährigen Vorsteuerberichtigungszeitraums konnte das Gebäude dann auch steuerfrei vermietet oder veräußert werden. Diese Modelle sollen in Zukunft verhindert werden – indem eine steuerpflichtige Vermietung mit Vorsteuerabzug nur dann möglich wird, wenn der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Weiteres Detail: der Vorsteuerberichtigungszeitraum im Zusammenhang mit Gebäuden wird verlängert. Bisher stand der volle Vorsteuerabzug für Gebäude zu, wenn diese zehn Jahre verwendet wurden, um steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Nach diesen zehn Jahren konnte das Gebäude auch steuerfrei verwendet oder veräußert werden – ohne die ursprünglich geltend gemachten Vorsteuern korrigieren zu müssen. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum soll nun auf 20 Jahre verlängert werden.
Neue Besteuerung von Immobilienverkäufen
- Der Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Immobilien (ausgenommen Hauptwohnsitze) soll mit 25 % besteuert werden. Bisher war dieser bei Privatpersonen außerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist steuerbefreit.
- Eine Abgabe auf die Veräußerung von umgewidmeten Liegenschaften soll eingeführt werden.
Was sonst noch kommt:
- Geplant ist ein Abkommen mit der Schweiz. Ziel: die Schweizer Banken sollen eine Abgeltungssteuer von 25 % auf österreichische Kapitalerträge einheben.
- Die Mineralölsteuer-Begünstigungen für den Ortslinienverkehr, für „Agrardiesel“ und für Schienenfahrzeuge sollen fallen.
- Geplant ist auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab dem Jahr 2014. Details zur Ausgestaltung sind jedoch noch ausständig.
- Die staatliche Prämie für Bausparverträge und für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird halbiert.
Ein Großteil der genannten Maßnahmen soll bereits im Jahr 2012 in Kraft treten. Sie erhalten ein genaueres Update, sobald die Gesetzesentwürfe veröffentlicht werden.