OECD verstärkt Kampf gegen aggressive Steuerplanung

Im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projektes will die OECD Maßnahmen ergreifen, um die aggressive Steuerplanung, insbesondere der multinationalen Unternehmen, hintanzuhalten. BEPS soll die Besteuerung international agierender Unternehmen den aktuellen Entwicklungen anpassen und einer Verschiebung von Steuersubstrat in niedrig besteuerte Länder vorgreifen.

Die BEPS Studie der OECD

Eine Verlagerung von Gewinnen in niedrig besteuerte Länder ist laut OECD vor allem deshalb möglich, da in bestehenden nationalen Regelungen und internationalen Abkommen die Besonderheiten des modernen grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs zu wenig berücksichtigt werden.

Die OECD weist in ihrer BEPS Studie vor allem auf den erheblichen steuerlichen Wettbewerbsnachteil von national ausgerichteten Unternehmen gegenüber international agierenden Großkonzernen hin. Insbesondere versucht die OECD im vorliegenden Bericht aufzuzeigen: Das Ursprungsland, in dem Leistungen und Investitionen durchgeführt werden, weicht immer häufiger vom jeweiligen Besteuerungsland ab. Vor allem durch die zunehmende Entwicklung im Bereich der digitalen Wirtschaft wird die eindeutige Identifikation von Betriebsstätten zunehmend schwieriger.

Die kritischen Bereiche

Die OECD will bis Juni 2013 einen umfassenden Aktionsplan erstellen, welcher die folgenden, als kritisch angesehenen Bereiche (so genannte „key pressure areas“) behandeln soll, um notwendige Veränderungen zu identifizieren und Rahmenbedingungen festzulegen:

  • Bekämpfung hybrider Instrumente, mit denen unerwünschte Steuervorteile durch unterschiedliche Qualifikation in den betroffenen Staaten erzielt werden können.
  • Verbesserung der OECD Verrechnungspreisrichtlinien, insbesondere durch Konzentration in Bezug auf immaterielle Wirtschaftsgüter.
  • Lösungen für die Abgrenzung der Steuerhoheit in Bezug auf digitalen Warenverkehr und Dienstleistungen.
  • Verstärkung der nationalen Missbrauchsvorschriften.
  • Strengere Regelungen für die Behandlung von konzerninternen Finanztransaktionen.
  • Maßnahmen gegen schädliche Steuerpraktiken, insbesondere durch Verstärkung der Transparenz und des Erfordernisses wirtschaftlicher Substanz für die steuerliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen.

Diese Stoßrichtung der OECD deckt sich weitgehend mit der 34 Punkte umfassenden Mitteilung der EU-Kommission von Anfang Dezember 2012, die dem Steuerbetrug und der Steuerhinterziehung gegenwirken soll.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen der österreichische Gesetzgeber aufgrund von BEPS und den Empfehlungen der EU-Kommission ergreifen wird. Die Finanzverwaltungen im In- und Ausland werden wohl diese Empfehlungen als weiteren Ansporn nehmen, um das Thema „Missbrauch“ zukünftig schärfer zu behandeln.