BMF-Information zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
Mit 31. März 2015 hat das BMF eine Information über das Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) und EU-Schiedsübereinkommen veröffentlicht. Diese Information ist vor dem Hintergrund der steigenden Unsicherheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und den damit in Zusammenhang stehenden divergierenden Ansichten verschiedener Steuerbehörden ein guter Überblick über die Möglichkeiten, Doppelbesteuerungskonflikte auf bilateraler Ebene zu lösen.
Die BMF-Info enthält eine Übersicht über die wesentlichen Grundlagen dieser Verfahren, wie z.B. Verfahrensgänge und Antragstellung, zuständige Behörden, Mitwirkungspflichten, Umsetzung und Kosten des Verfahrens.
Mittels internationaler Verständigungsverfahren sollen internationale Konfliktsituationen gelöst werden, um den Anspruch auf abkommensgemäße Besteuerung zu verwirklichen, z.B. wenn bestimmte steuerliche Vorgänge von zwei DBA-Vertragsstaaten unterschiedlich qualifiziert werden und daher einer Doppelbesteuerung unterworfen werden.
Ziel des EU-Schiedsübereinkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Fällen von abgabenbehördlichen Gewinnberichtigungen bei verbundenen Unternehmen sowie bei Verrechnungspreiskorrekturen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte innerhalb der EU.