BEPS: OECD veröffentlicht Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung
Die OECD hat am 5. Oktober 2015 die Ergebnisse des BEPS-Projekts veröffentlicht und das aus 13 Berichten bestehende Maßnahmenpaket den G20 Finanzministern vorgelegt. Diese Maßnahmen werden die Regelungen des internationalen Steuerrechts fundamental ändern. Im Folgenden möchten wir über die wichtigsten Schwerpunkte und Auswirkungen des Maßnahmenpakets überblicksweise berichten. Die einzelnen Berichte bzw. Maßnahmen werden in weiteren Newslettern näher vorgestellt.
Schwerpunkte des BEPS-Projekts
Die empfohlenen Maßnahmen des BEPS-Projekts adressieren die folgenden drei Themenschwerpunkte:
- Berücksichtigung der Substanz: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeübt werden und die Wertschöpfung erfolgt. Abkommensmissbrauch durch Treaty-Shopping soll verhindert werden. Mit davon umfasst sind die Bereiche Verrechnungspreise und Betriebsstätten.
- Kohärenz des internationalen Steuersystems: Existierende Lücken sollen geschlossen werden. Adressiert werden dabei die Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, die Begrenzung der Gewinnkürzung durch Abzugsfähigkeit von Zinsen und sonstigen finanziellen Aufwendungen, die Stärkung der Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) und sonstige schädliche Steuerpraktiken.
- Transparenz: Koordination und Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen soll durch mehr Transparenz erleichtert werden. Die Empfehlungen im Bereich Transparenz zielen auf Verpflichtungen zur Dokumentation und auf eine Erweiterung des Umfangs an offenzulegenden Informationen wie beispielsweise das Country-by-Country Reporting ab.
Zusätzlich zu diesen drei Schwerpunkten behandelt das BEPS-Projekt auch die Herausforderungen, die sich durch die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergeben, sowie die Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeteiligungsmechanismen zwischen den Ländern. Weiters arbeiten knapp 90 Länder daran, ein multilaterales Instrument zur Änderung bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu schaffen.
Praktische Auswirkungen
Das BEPS-Projekt wird unmittelbare praktische Auswirkungen haben: Zum einen soll sich die Grundhaltung gegenüber aggressiven Steuergestaltungen ändern. Die Empfehlungen des BEPS-Projekts werden zudem zu einer Anpassung der DBA (durch das multilaterale Instrument oder Änderungen des OECD Musterabkommens) führen. Des Weiteren werden sich aufgrund des BEPS-Projekts Änderungen der Verrechnungspreisrichtlinien ergeben. Eine Reihe der Maßnahmen bedürfen allerdings auch einer innerstaatlichen Umsetzung.
Die Umsetzung der Empfehlungen wird auch mit Herausforderungen verbunden sein. Zielsetzung der OECD wäre eine konsistente und koordinierte Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen. Einzelne Länder, denen die Empfehlungen der OECD nicht weit genug gehen, könnten allerdings eigenständig aggressivere Maßnahmen setzen. Ein solches unilaterales Vorgehen einzelner Staaten ist teilweise auch in der Vergangenheit bereits erfolgt.
In dritter Konsequenz werden die Ergebnisse des BEPS-Projekts die Steuerverwaltungen tendenziell zu einem schärferen Vorgehen ermutigen.
Ausblick
Die OECD und G20 Länder werden ihre Zusammenarbeit bei BEPS bis 2020 verlängern. Obwohl einige Arbeiten noch abzuschließen sind, wird sich der künftige Fokus ab 2016 auf die Umsetzung der empfohlenen Änderungen und deren Überwachung verschieben.
Das BEPS-Projekt betrifft insbesondere alle Unternehmen, die nicht nur auf rein nationaler Ebene agieren. Für diese wird das BEPS-Projekt zu einem administrativen Mehraufwand führen – zum Beispiel im Bereich der erhöhten Anforderungen an Umfang und Qualität der Dokumentation. Das Betriebsstättenrisiko bzw. das Risiko, dass einzelne Länder auf das Steuersubstrat nicht ansässiger Unternehmen zugreifen, wird sich erhöhen. Es ist auch davon auszugehen, dass BEPS zu mehr Doppelbesteuerung und Streitigkeiten führen wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit den Auswirkungen von BEPS auf Ihr Unternehmen zu befassen und diese zu verstehen, um entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen.
Autor: Michael Höfinger