Registrierkassenpflicht: Verpflichtender Manipulationsschutz und Registrierkassenprämie – Noch 3 Wochen
Ab 1. April 2017 sind Unternehmer, die von der Registrierkassenpflicht betroffen sind, verpflichtet, Aufzeichnungen in der Registrierkasse durch eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit gegen Manipulationen zu schützen. Dieser Pflicht wird entsprochen, wenn eine Registrierkasse gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) über einen Manipulationsschutz verfügt, bei FinanzOnline registriert wurde und ein Startbeleg erfolgreich überprüft wurde.
Strafen
Bei vorsätzlicher Missachtung der gesetzlichen Pflicht können im Einzelfall Strafen bis zu 5.000 € verhängt werden.
Laut Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) (Punkt 23 der BMF Information) liegt allerdings keine Nichtbeachtung der gesetzlichen Pflichten vor, sofern der Unternehmer
- über eine Registrierkasse nach den Kassenrichtlinien verfügt und mit dieser die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht erfüllt,
- lückenlose Belege über die getätigten Barumsätze erteilt und
- nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass die vorschriftsmäßige Beschaffung bzw. die Umrüstung der Registrierkasse bei einem zertifizierten Kassenhersteller oder Kassenhändler bis spätestens Mitte März 2017 bereits beauftragt wurde.
Sofortabschreibung / Prämie
Für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer Registrierkasse bis zum 31. März 2017 können eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten als auch eine Prämie (Registrierkassenprämie) in Anspruch genommen werden. Die Anschaffungskosten sowie die aus Anlass der Umrüstung anfallenden Aufwendungen können sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die Registrierkassenprämie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit, der eine gesetzlich verpflichtende Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit zugeordnet wird und beträgt 200 € pro Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems). Bei Vorliegen eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, beträgt die Prämie mindestens 200 € pro Kassensystem, maximal aber 30 € pro Eingabestation.
Bitte beachten Sie: Für Registrierkassen, für deren Anschaffung bereits eine Prämie beansprucht wurde, steht im Falle einer Umrüstung keine Prämie mehr zu.
Die steuerfreie Prämie ist mit dem Formular E 108c als Gesamtsumme aller im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Anschaffungen bzw. Umrüstungen zu beantragen.
Sollten Sie Fragen zur Registrierkassenprämie bzw. zu der Beantragung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Als zusätzliche Information verweisen wir auf unsere Newsletter vom 23. August 2016 sowie 23. Jänner 2017.