Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen beschlossen
Der Nationalrat hat am 20. März 2018 die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von 13% auf 10% beschlossen. Die Änderung tritt mit 1. November 2018 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden.
Für Beherbergungsunternehmen bedeutet das, dass für Beherbergung und Frühstück wieder einheitlich der Steuersatz von 10% anzuwenden ist und eine Aufteilung wieder erlässlich ist.
Unternehmern steht aus Nächtigungsrechnungen wieder unter den allgemeinen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug in Höhe von 10% zu. Das gilt auch für Nächtigungsgelder: der Vorsteuerabzug beträgt EUR 1,36, das sind 10% aus EUR 15.