Registrierkassenpflicht: Prüfung Jahresbeleg bis 15. Februar 2019
Zur Erinnerung: Die verpflichtende Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2018 Ihrer Registrierkasse(n) ist bis spätestens 15. Februar 2019 vorzunehmen.
Was ist zu tun?
Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres ist für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen, zu überprüfen und gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist 7 Jahre aufzubewahren. Dieser Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember und kann wie jeder andere Nullbeleg durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden.
Sollte Ihre Registrierkasse über die technischen Voraussetzungen verfügen, den Jahresbeleg elektronisch zu erstellen und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline zu übermitteln, so kann der Ausdruck und die Aufbewahrung entfallen.
Die Überprüfung kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden.
Bis wann hat die Überprüfung zu erfolgen?
Die Überprüfung des Jahresbelegs 2018 (manuell oder automatisch) ist bis spätestens 15. Februar 2019 vorzunehmen. Eine Überprüfung nach 15. Februar 2019 könnte seitens des Finanzamtes als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Als zusätzliche Information verweisen wir auf unsere Newsletter vom 23. August 2016, 23. Jänner 2017 sowie 15. März 2017.