EU-Meldepflichtgesetz per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht
Am 3. Juli 2019 wurde ein Initiativantrag über das Abgabenänderungsgesetz 2020 eingebracht. Darin enthalten ist auch das EU-Meldepflichtgesetz („EU-MPfG“), mit dem die DAC 6 Richtlinie der EU in innerstaatliches Recht umgesetzt werden soll. Durch den Initiativantrag kann das Abgabenänderungsgesetz 2020 voraussichtlich noch kurz vor den Neuwahlen im September beschlossen werden.
Eckpunkte
Der in dem Initiativantrag enthaltene Gesetzestext des EU-MPfG entspricht inhaltlich zum Großteil dem Anfang Mai 2019 vom BMF veröffentlichten Begutachtungsentwurf. Die einzige wesentliche inhaltliche Neuerung im Vergleich zum Begutachtungsentwurf ist, dass der Intermediär nun das gesetzlich geregelte Recht hat, nachzuweisen, dass er nicht wusste bzw. vernünftigerweise nicht wissen konnte, an einer meldepflichtigen Gestaltung beteiligt zu sein. Im Begutachtungsentwurf wurde diese Möglichkeit lediglich in den Erläuterungen angesprochen. Hinsichtlich der inhaltlichen Eckpunkte des EU-MPfG verweisen wir auf unseren Newsletter vom 10. Mai 2019.
Da sich die Gründung des Amts für Betrugsbekämpfung verzögert, soll der Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigte Vertreter als zentrales Verbindungsbüro agieren. In den Erläuterungen wurde nunmehr auch klargestellt, dass angestellte Mitarbeiter eines Intermediärs (juristische Person) selbst nicht zusätzlich die Intermediärsdefinition erfüllen können.
Ausblick
Durch den am 3. Juli 2019 eingebrachten Initiativantrag wurde sichergestellt, dass Österreich die DAC 6 Richtlinie bei entsprechender Beschlussfassung fristgerecht in innerstaatliches Recht umsetzen könnte. Daher besteht auf Seiten der österreichischen Berater und Unternehmen akuter Handlungsbedarf. Insbesondere sind Altfälle (Umsetzung der Gestaltung ab 25. Juni 2018) zu identifizieren, um eine fristgerechte Meldung zu gewährleisten. Zusätzlich empfehlen wir die internen Prozesse so aufzusetzen, dass meldepflichtige Fälle frühzeitig erkannt und rechtzeitig gemeldet werden.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenhang mit den sich aus diesem Gesetz für Ihr Unternehmen ergebenden Meldeverpflichtungen.
Autoren: Christine Schellander, Nikolaus Neubauer