Ermäßigter Steuersatz von 0% auf Schutzmasken
Am 20. Jänner 2021 wurde im Nationalrat die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0% für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken beschlossen.
Ab 23. Jänner 2021 gilt wieder ein Umsatzsteuersatz von 0% für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken. Die Steuersatzsenkung ist befristet bis zum 1. Juli 2021 anwendbar. Die Bestimmung findet sich in § 323c Abs. 17 BAO. Das Gesetz soll noch diesen Freitag, 22. Jänner 2021, auch im Bundesrat beschlossen werden.