Vorsteuerrückerstattung 2008

Unternehmer, die in einem EU-Mitgliedstaat im Jahr 2008 keine lokalen steuerbaren Umsätze getätigt haben, können abzugsfähige Vorsteuern bis 30. Juni 2009 bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates über das Vorsteuerrückerstattungsverfahren zurückfordern.

Spätestens am 30. Juni 2009 müssen folgende Unterlagen bei der zuständigen Behörde unter Beachtung allfälliger Verzögerungen auf dem Postweg eingelangt sein:

  • Antragsformular
  • Originalrechnungen
  • aktuelle Unternehmerbescheinigung des Sitzfinanzamtes sowie
  • Fragebogen bei erstmaliger Beantragung.

Zu beachten sind länderspezifische Besonderheiten, z.B. das Einreichen von Zahlungsnachweisen zu den eingereichten Belegen, das Ausfüllen des Antrages in der jeweiligen Landessprache und die Unterschriftsberechtigungen für den Antrag. So sind z.B. in Deutschland Anträge vom Geschäftsführer bzw. Vorstand eigenhändig zu unterschreiben; Prokuristen und steuerlicher Vertreter sind nicht unterschriftsberechtigt. Diese Besonderheiten sollten jedenfalls vor Antragstellung erfragt werden, um eine negative Erledigung des Antrags im jeweiligen Land zu vermeiden.