Rot-Weiß-Rot-Karte – Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Im Bundesgesetzblatt BGBl 25/2011, ausgegeben am 28. April 2011, wurde nun die Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beschlossen.
Im Wesentlichen sind die Bestimmungen der Regierungsvorlage (siehe unser Newsletter zu „Rot-Weiß-Rot-Karte – Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes“) gleich geblieben.
Kurz zusammengefasst:
Die Neuregelung der Zuwanderung von besonders qualifizierten Facharbeitskräften aus Drittstaaten wird nun nach Kriterien (Punkten) erfolgen und folgendermaßen eingeteilt:
- Besonders hochqualifizierte Personen
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen
Das Gesetz tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.