Rot-Weiß-Rot-Karte – Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Im Bundesgesetzblatt BGBl 25/2011, ausgegeben am 28. April 2011, wurde nun die Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beschlossen.

Im Wesentlichen sind die Bestimmungen der Regierungsvorlage (siehe unser Newsletter zu „Rot-Weiß-Rot-Karte – Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes“) gleich geblieben.

Kurz zusammengefasst:

Die Neuregelung der Zuwanderung von besonders qualifizierten Facharbeitskräften aus Drittstaaten wird nun nach Kriterien (Punkten) erfolgen und folgendermaßen eingeteilt:

Das Gesetz tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.