Neuer Amtshilfe-Standard im DBA Zypern tritt mit 1. April 2013 in Kraft

Kürzlich wurde das neue Abänderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Zypern (BGBl. III 52/2013) kundgemacht. Die  Änderung zum bisher gültigen Abkommen betrifft die Ausweitung der Amtshilfe gemäß dem OECD-Amtshilfe- und Transparenzstandard.

Die neue Regelung zum Informationsaustausch

In den vergangenen Monaten wurden für das DBA mit Zypern ein Protokoll und Zusatzprotokoll zur Abänderung des Informationsaustauschartikels unterzeichnet (siehe auch unseren Newsletter vom 30. Oktober 2012). Das Ziel der Änderung ist eine Anpassung des derzeitigen Artikels zum Informationsaustausch an den aktuellen OECD-Amtshilfe- und Transparenzstandard.

Aktuell sieht das DBA mit Zypern einen Informationsaustausch allein für Zwecke der Durchführung des Abkommens vor. In Zukunft soll der Informationsaustausch darüber hinaus gehen und die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art ermöglichen. Beispielsweise hiervon erfasst: Die Offenlegung und Weiterleitung von Bankdaten sowie die Weiterleitung von Informationen über Eigentümerstrukturen.

Inkrafttreten der neuen Regelung

Das Protokoll wurde am 25. Februar 2013 kundgemacht und tritt mit 1. April 2013 in Kraft. Die Änderungen finden Anwendung auf alle Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen.