Darstellung des Stammkapitals im Jahresabschluss bei der gründungsprivilegierten GmbH und der GmbH light
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat kürzlich auf die wechselvolle Geschichte der GmbH im letzten Jahr reagiert und eine Stellungnahme über die Darstellung des Stammkapitals im Jahresabschluss bei der „gründungsprivilegierten“ GmbH und der GmbH „light“ veröffentlicht.
Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 wurde es möglich, eine GmbH light mit einem Stammkapital von 10.000 € zu gründen bzw. das Stammkapital einer GmbH auf nicht weniger als 10.000 € zu reduzieren.
Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 wurden diese Erleichterungen wiederum neu geregelt. Bei Errichtung einer neuen GmbH ab 01. März 2014 („gründungsprivilegierte GmbH“) besteht die Möglichkeit eine Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen. Ebenso sehen die Übergangsbestimmungen vor, dass Gesellschaften mbH, die ihr Stammkapital in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis zum 28. Februar 2014 mittels einer Kapitalherabsetzung reduziert haben, weiterhin zulässig sind.
Das Stammkapital beträgt in beiden Fällen mindestens 10.000 € (davon die Hälfte als bare Stammeinlagen). Gesellschaften mit einem reduzierten Stammkapital müssen bis spätestens 01. März 2024 eine Kapitalerhöhung auf mindestens 35.000 € vornehmen.
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat nun in der Sitzung vom 16. Juni 2014 beschlossen, eine Stellungnahme (KFS/RL 27) über die „Darstellung des Stammkapitals im Jahresabschluss bei der gründungsprivilegierten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der GmbH light“ zu veröffentlichen. Diese Stellungnahme können Sie im Servicebereich der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unter dem Punkt Fachgutachten abrufen.