BMF veröffentlicht technische Anleitung zur CbCR-Datenübermittlung
Am 1. September 2017 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) technische Details zur Datenübermittlung im Zusammenhang mit dem Country-by-Country Reporting veröffentlicht. Die technischen Vorgaben entsprechen damit den derzeit vorliegenden EU-Anforderungen.
Gemäß den internationalen Vorgaben ist der CbC Report in einem amtlich vorgeschriebenen XML-Datenformat zu erstellen und den Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln. In einem nächsten Schritt (Anfang/Mitte September) sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre CbCR-Daten via FinanzOnline testweise zu übermitteln. Ab November 2017 sollen dann alle betroffenen Unternehmen ihre Datensätze verbindlich elektronisch einreichen können.
Die technische Anleitung kann auf der Homepage des BMF abgerufen werden.